HIMATIC Elektronisches Fahrtenbuch
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Elektronisches Fahrtenbuch
Ein elektronisches Fahrtenbuch zu führen ist mit der HIMATIC ein echtes Kinderspiel. Die Finanzämter in Deutschland erkennen elektronische Fahrtenbücher an, wenn aus ihnen dieselben Erkenntnisse wie aus konventionell geführten Fahrtenbüchern zu gewinnen sind.
Hier bietet die HIMATIC eine auf das Global Positioning System (GPS) zugreifende Lösung, die dem Benutzer das Führen des Fahrtenbuches sehr einfach macht. Das fest eingebaute System der HIMATIC liefert Ihnen den Kilometerstand, Datum und Uhrzeit der Fahrt, sowie die Fahrtstrecke mit Kilometerangabe von der Abfahrt bis zur Ankunft - abschließend notieren Sie nur noch den Fahrtgrund.
Versteuerung auf Grundlage eines Fahrtenbuches:
Beim Führen eines Fahrtenbuches und Vorlage beim Finanzamt, kann der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung schlüssig nachgewiesen werden. Statt einer pauschalen Besteuerung ("Ein-Prozent-Regelung") wird hier ein individuell berechneter geldwerter Vorteil, auf Basis des tatsächlichen Anteils der privaten Nutzung, ermittelt. Dies führt häufig zu einem weitaus niedrigeren Betrag als bei der pauschalen Besteuerung.
Einsatzgebiete:
Das elektronische Fahrtenbuch der HIMATIC ist einfach zu bedienen, erfasst automatisch alle angefahrenen Ziele und ist für alle Fahrzeugtypen geeignet. Sie können das elektronische Fahrtenbuch in Ihr privates Fahrzeug, Ihren Firmenwagen oder auch im LKW einsetzen. Und - sollten Sie den Einbau nicht selber vornehmen können, kommen unsere geschulten Techniker zu Ihnen vor Ort und bauen alles sauber und zuverlässig in Ihr Fahrzeug ein.
Kostenloser Demozugang:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein elektronisches Fahrtenbuch für Sie das Richtige ist, können Sie über unseren kostenlosen Demozugang alle Funktionen testen. Nutzen Sie dazu bitte unseren Rückruf-Service oder senden uns eine kurze E-Mail.
Auszug aus unserem Steuerspartipp:
"... Als Alternative zur "Ein-Prozent-Regelung" lässt sich durch Führen eines Fahrtenbuches der tatsächliche Anteil der privaten Nutzung ermitteln..." Lesen Sie weiter in unserem Steuerspartipp